Bedingungen und Konditionen
Kaufbedingungen
1. Vertragsdauer - mindestens 12 Monate
2. Erneuerung - Automatische Erneuerung für 12 Monate, mit 4 Monaten Vorankündigung der Erneuerung an den Kunden
3. Kündigung - Mindestkündigungsfrist von 3 Monaten
4. Zahlung - Fällig 14 Tage ab Rechnungsdatum
Allgemeine Bedingungen und Konditionen
5. Rechte an geistigem Eigentum
a)
Geistige Eigentumsrechte sind Patentrechte Eigentum und alle anderen Urheberrechte, einschließlich Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Designrechte, Markenrechte, das Recht, eines der vorgenannten Rechte an Erfindungen, Markennamen, Geschäftsnamen, Logos, Theorien, Algorithmen, Quellcode-Domainnamen und URLs zu beantragen und gewährt zu bekommen, Urheberrechte, Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Rechte an Datenbanken, Veröffentlichungsrechte, Methoden, Verfahren, Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen sowie alle anderen Formen des geistigen Eigentums, die eine ähnliche Wirkung haben wie die vorgenannten, überall auf der Welt, die aus oder während der Durchführung des Projekts im Rahmen dieses Vertrags entstehen ("geistiges Eigentum").
Alle Rechte an geistigem Eigentum, die während der Entwicklung oder Weiterentwicklung des Dienstes entstehen, stehen dem Lieferanten zu und sind sein Eigentum.
Die Parteien vereinbaren, dass der Lieferant das ausschließliche Eigentum an der Dienstleistung, einschließlich der Rechte am geistigen Eigentum und des Rechts auf künftige Nutzung der Ergebnisse, Methoden und dergleichen hat, soweit sie im Rahmen dieser Vereinbarung erstellt werden, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist oder zwischen den Parteien vereinbart wurde. Dies gilt nicht für den Inhalt der Produktdaten, die im Eigentum des Kunden verbleiben.
b)
Eigentum an Produktdaten - Der Kunde behält das Eigentumsrecht an den Produktdaten, die er X-Trade zur Verfügung gestellt hat, und erkennt das Recht zur Nutzung durch den Anbieter und die Abonnenten der Plattform des Anbieters während der Vertragslaufzeit an, sofern dies nicht ausdrücklich vom Kunden festgelegt wurde. Nach Ablauf des Vertrages erkennt der Produkteigentümer an, dass die Produktdaten für zehn (10) aufeinanderfolgende Jahre zu Prüfungs- und Inventarisierungszwecken auf der X-Trade-Plattform verbleiben, oder für einen vom Kunden festgelegten Zeitraum. Der Zugriff auf die Produktdaten durch Abonnenten der X-Trade-Plattform wird eingeschränkt, und der Lieferant ist verpflichtet, die Produktdaten nach Ablauf der zulässigen Dauer zu entfernen.
c)
Verantwortung für die Sicherung der Produktdaten - Der Lieferant muss angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die Produktdaten vor unbefugter Nutzung zu schützen, wobei:
I.
Der Zugriff muss in Übereinstimmung mit der Genehmigung des Kunden erfolgen.
II.
Sicherheitsmaßnahmen und -verfahren gemäß Best Practices implementieren, einschließlich Backup-Verfahren und anderer Bereiche, die zur Einhaltung des Service Levels erforderlich sind.
6. Abonnementrechte
Vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der Gebühren und vorbehaltlich der dargelegten Bedingungen wird dem Kunden mit der Annahme dieses Angebots durch den Kunden ein nicht exklusives, nicht abtretbares, unentgeltliches, weltweit begrenztes Recht zur Nutzung der Dienste ausschließlich für den internen Geschäftsbetrieb des Kunden und vorbehaltlich der Vertragsbedingungen gewährt. Der Kunde kann Nutzern erlauben, die Dienste zu diesem Zweck zu nutzen, und der Kunde ist für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch seine Nutzer verantwortlich.
7. Abonnementbeschränkungen (je nach Abonnementplan)
a)
Der Kunde darf nicht, oder erlauben, dass jemand:
I.
Den Quellcode, den Objektcode oder die zugrundeliegende Struktur, Ideen oder Algorithmen der Dienste oder jeglicher Software, Dokumentation oder Daten, die mit den Diensten in Verbindung stehen oder mit diesen bereitgestellt werden, zu kopieren, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, diese zu ermitteln.
II.
Die Dienste oder eine ihrer Komponenten zu übersetzen, zu modifizieren oder von ihnen abgeleitete Arbeiten zu erstellen.
III.
Die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag abzutreten, unterzulizenzieren, zu verpfänden, zu verleasen, zu vermieten, offenzulegen, zu veröffentlichen, zu verkaufen, zu vermarkten oder zu teilen.
IV.
Die Dienste oder die aus den Diensten resultierenden Materialien in irgendeiner Weise Dritten zur Nutzung in deren Geschäftsbetrieb zur Verfügung zu stellen (es sei denn, ein solcher Zugriff wird vom Lieferanten für die spezifische Lizenz oder die Materialien aus den Diensten, die der Kunde abonniert hat, ausdrücklich schriftlich gestattet).
V.
Die Dienste und/oder ihre Ergebnisse unrechtmäßig oder in einer Weise zu nutzen, die nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag gestattet ist.
VI.
Auf die Dienste zuzugreifen oder sie zu nutzen, um Produkte oder Dienstleistungen, die mit denen des Anbieters konkurrieren, zu entwickeln oder zu unterstützen und/oder einem Dritten dabei zu helfen, sie zu entwickeln oder zu unterstützen.
b)
Der Kunde darf die Dienste nicht wissentlich oder vorsätzlich in einer Weise nutzen, die die Bereitstellung der Dienste durch den Anbieter beschädigen, deaktivieren, überlasten, beeinträchtigen oder anderweitig stören könnte.
8. X-Trade Zugang
Um Zugang zu den Dienstleistungen zu erhalten, müssen der Kunde und die Nutzer ein Konto beim Anbieter der Plattform X-Trade auf den Namen des Kunden registrieren, um den Zugang und die Nutzung der Plattform zu ermöglichen und die vereinbarten Bedingungen einzuhalten.
9. Login und Passwort
Der Kunde ist für die Geheimhaltung seiner Benutzerdaten und seines Passworts verantwortlich. Es ist strengstens untersagt, die Benutzerdaten und das Passwort des Kunden an andere Personen weiterzugeben; es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, die Benutzerdaten und das Passwort des Kunden zu schützen und nicht an andere Personen weiterzugeben. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass er für alle Aktivitäten haftet, die von einer Person durchgeführt werden, die das Konto des Kunden nutzt.
10. Zustimmung zur Datennutzung
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter Informationen über die Nutzung der Dienste durch den Kunden sammelt, verwendet, speichert und übermittelt. Solche gesammelten Daten können den Computer des Kunden (einschließlich der Internetprotokolladresse), das Betriebssystem und die Nutzung der Dienste identifizieren, die in regelmäßigen Abständen vom Anbieter erfasst werden können. Der Anbieter kann diese Daten zusammen mit persönlichen Daten für Marketingzwecke und zur Verbesserung seiner Produkte und Dienstleistungen verwenden und diese Daten an seine Drittanbieter weitergeben, vorausgesetzt, dass eine solche Verwendung und Weitergabe in einer Form erfolgt, die den Kunden nicht persönlich identifiziert und keine Verbindung zwischen dem Kunden und den Daten des Kunden herstellt. Diese Daten und alle anderen Daten, die dem Anbieter zur Verfügung gestellt und/oder vom Anbieter in Verbindung mit dem Zugang des Kunden zu den Diensten und deren Nutzung erhoben werden, werden in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://xeris.no/legal/privacy-policy erhoben, verwendet, gespeichert und übermittelt . Soweit die Bestimmungen dieses Abschnitts im Widerspruch zu den Bestimmungen der Datenschutzerklärung des Anbieters stehen, haben die Bestimmungen der Datenschutzerklärung Vorrang.
11. Marketing
Der Anbieter hat das Recht, den Kunden in Marketingmaterialien als Kunden zu nennen, um für seine Arbeit, die Dienstleistungen oder andere verwandte Dienstleistungen oder Produkte des Anbieters zu werben.
Erbringung der Dienstleistung
12. Aussentzung
Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Zugang des Kunden zu den Daten des Kunden im Falle eines Verstoßes, einer Systemwartung oder eines im Rahmen des Supportservices zulässigen Supportlevels mit vorheriger Ankündigung vorübergehend auszusetzen oder zu beenden. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, Funktionen oder Merkmale des Dienstes hinzuzufügen oder zu entfernen und die Bereitstellung aller mit den Diensten verbundenen Merkmale auszusetzen oder einzustellen.
13. Entfernung von Daten
Der Anbieter duldet keine Verletzung von Urheberrechten oder anderen Rechten an geistigem Eigentum durch die Daten des Kunden oder sonstige Verstöße gegen diese Vereinbarung und wird auf Hinweise auf angebliche Urheberrechtsverletzungen reagieren, die den Regeln für digitale Daten entsprechen und dem Anbieter ordnungsgemäß vorgelegt werden. Der Anbieter prüft die Daten des Kunden nicht im Voraus, hat jedoch das Recht, die Daten des Kunden zu entfernen, wenn er feststellt, dass sie schädlich, anstößig oder anderweitig vertragswidrig sind, und Wiederholungstäter zu kündigen, wie in den Nutzungsbedingungen des Anbieters unter https://de.xeris.no/legal/terms-of-use festgelegt.
14. Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde wird alle geltenden Gesetze, Statuten, Vorschriften und Verordnungen einhalten.
15. Einhaltung von Urheberrechten
Der Kunde wird:
a)
Alleinige Verantwortung für die Art, Qualität und Richtigkeit der Daten des Kunden.
b)
Sicherstellen, dass die Daten des Kunden (einschließlich ihrer Speicherung oder Übertragung) mit dieser Vereinbarung und allen geltenden Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen.
c)
Nach Treu und Glauben alle Mitteilungen und Ansprüche in Bezug auf die Daten des Kunden zu bearbeiten und zu lösen, einschließlich aller Mitteilungen, die dem Kunden von Personen zugesandt werden, die behaupten, dass die Daten des Kunden die Rechte einer Person verletzen. Der Lieferant übernimmt keinerlei Haftung für die Löschung, Korrektur, Zerstörung, Beschädigung, den Verlust oder die nicht erfolgte Speicherung oder Verschlüsselung der Daten des Kunden.
16. Kündigung wegen wesentlicher Verletzung
Im Falle einer wesentlichen Verletzung dieses Vertrages durch eine der Vertragsparteien ist die nicht vertragsbrüchige Vertragspartei berechtigt, der vertragsbrüchigen Vertragspartei eine Aufforderung zur Behebung der wesentlichen Verletzung innerhalb einer bestimmten, angemessenen Frist zuzusenden, wobei diese Frist nicht weniger als dreißig (30) Tage nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung betragen darf. Behebt die Vertragspartei, die die wesentliche Vertragsverletzung begangen hat, die wesentliche Vertragsverletzung nicht innerhalb der festgesetzten angemessenen Frist oder einer von den Vertragsparteien einvernehmlich festgelegten längeren Frist, so hat die Vertragspartei, die die wesentliche Vertragsverletzung nicht begangen hat, das uneingeschränkte Recht und die Möglichkeit, diese Vereinbarung sofort zu kündigen, nachdem sie die Vertragspartei, die die wesentliche Vertragsverletzung begangen hat, schriftlich darüber informiert hat.
17. Kündigung wegen Zahlungsunfähigkeit
Ungeachtet des Vorstehenden kann der Lieferant diesen Vertrag und die damit verbundenen Dienstleistungen sofort kündigen
a)
bei Einleitung eines Insolvenz-, Zwangsverwaltungs- oder Konkursverfahrens durch oder gegen den Kunden, das nicht innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach einer solchen Einleitung aufgehoben wird.
b)
wenn der Kunde eine Abtretung zugunsten von Gläubigern vornimmt, oder (c) wenn der Kunde insolvent wird oder seine Geschäftstätigkeit einstellt, außer im Falle einer internen Umstrukturierung.
18. Steuern
Die Gebühren und alle anderen fälligen Beträge, die in diesem Angebot und in den Preislisten angegeben sind, sind Nettobeträge, die der Lieferant erhält, ausschließlich aller Steuern, Zölle, Mehrwertsteuer und anderer Steuern, die auf dem gemäß diesem Angebot erbrachten Dienstleistungsabonnement beruhen (zusammen die "Steuern"), und unterliegen nicht der Aufrechnung oder Reduzierung aufgrund von Steuern, die dem Kunden entstehen oder anderweitig infolge dieses Angebots fällig werden. Der Kunde ist für alle Steuern im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Angebots verantwortlich und hat diese direkt zu zahlen.
19. Eingeschränkte Garantie
Der Lieferant garantiert, dass die Dienstleistungen in allen wesentlichen Aspekten in Übereinstimmung mit der dazugehörigen Dokumentation erbracht werden. Wenn die dem Kunden während der Laufzeit des Abonnements erbrachten Leistungen nicht wie zugesichert erbracht wurden, muss der Kunde den Anbieter spätestens fünf (5) Werktage, nachdem er die Nichteinhaltung festgestellt hat, schriftlich darüber informieren, wie im Bestelldokument angegeben.
20. Ausschließliche Abhilfemaßnahmen
Der Lieferant unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um anhaltende erhebliche Mängel an den Dienstleistungen zu beheben, die dem Lieferanten gemäß Klausel 17 gemeldet werden und die der Lieferant in angemessener Weise identifizieren und bestätigen kann. Der Lieferant wird nach eigenem Ermessen solche nicht konformen oder mangelhaften Dienstleistungen reparieren, ersetzen oder eine angemessene Umgehungslösung bereitstellen, oder in extremen Fällen dem Kunden eine Gutschrift in einer vom Lieferanten nach eigenem Ermessen festgelegten Höhe gewähren.
21. Haftungsbeschränkung
Der Lieferant haftet nicht für vertragsverletzende Schäden, die der Kunde erleidet und die fernliegend oder spekulativ sind oder die der Lieferant bei Abschluss dieser Vereinbarung nicht vernünftigerweise vorhersehen konnte. Die Haftung des Anbieters im Rahmen dieses Vertrages übersteigt nicht die vom Kunden im Rahmen dieses Vertrages gezahlten Gebühren, während der letzten zwölf (12) Monate vor dem Datum, an dem der entsprechende Anspruch entstanden ist.
22. Sonstige Bestimmungen - Geltendes Recht und ausschließlicher Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt dem norwegischen Recht und ist entsprechend auszulegen, ohne Rücksicht auf kollidierende Rechtsgrundsätze.
23. Abtretungen
Der Kunde darf seine Rechte aus diesem Vertrag ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lieferanten weder ganz noch teilweise verkaufen, vermieten, abtreten oder anderweitig übertragen, vorausgesetzt, dass eine solche Zustimmung nicht unangemessen verweigert wird, wenn der Kunde diesen Vertrag an einen Erwerber oder ein verbundenes Unternehmen (je nach Fall) in Verbindung mit einer Fusion, einem Erwerb oder einem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller unserer Vermögenswerte abtritt. Der Lieferant ist berechtigt, diesen Vertrag ohne Zustimmung des Kunden an eines seiner verbundenen Unternehmen oder an einen Erwerber des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Aktienkapitals oder des Betriebsvermögens abzutreten, sei es durch Fusion, Übernahme oder auf andere Weise. Vorbehaltlich des Vorstehenden bindet dieser Vertrag die Nachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger jeder Partei und sichert deren Vorteile.
24. Gesamte Vereinbarung
Dieser Vertrag stellt die endgültige und vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Absprachen oder Abmachungen, einschließlich, ohne Einschränkung, früherer Versionen des Abonnements der Dienste. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser Vereinbarung und einer anderen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien haben die Bestimmungen dieser Vereinbarung Vorrang, es sei denn, in einer von beiden Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung ist ausdrücklich etwas anderes festgelegt.
25. Vollständige Vereinbarung
Diese Vereinbarung stellt die endgültige und vollständige Übereinkunft zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Absprachen oder Abmachungen, einschließlich, ohne Einschränkung, früherer Versionen des Abonnements der Dienste. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser Vereinbarung und einer anderen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien haben die Bestimmungen dieser Vereinbarung Vorrang, es sei denn, in einer von beiden Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung ist ausdrücklich etwas anderes festgelegt.
26. Änderungen
Der Anbieter kann diese Vereinbarung jederzeit durch eine angemessene Mitteilung an den Kunden ändern, insbesondere durch die Veröffentlichung einer geänderten Version dieser Vereinbarung auf der Plattform des Anbieters; in diesem Fall liegt es in der alleinigen Verantwortung des Kunden, die geänderte Version der Vereinbarung zu überprüfen. Die geänderten Bedingungen dieser Vereinbarung sind für den Kunden ab ihrem Inkrafttreten bindend.
27. Nicht durchsetzbare
Bedingungen berühren nicht die Durchsetzbarkeit der übrigen Bedingungen. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so hat diese Erklärung keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung.
28. Höhere Gewalt
Sollte eine der Parteien (die "nicht erfüllende Partei") aufgrund von Umständen oder Ereignissen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der nicht erfüllenden Partei liegen ("Höhere Gewalt"), nicht in der Lage sein oder daran gehindert werden, ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, bleibt dieser Vertrag in vollem Umfang in Kraft, Dieser Vertrag bleibt für die Dauer seiner Laufzeit in vollem Umfang in Kraft, jedoch werden die Verpflichtungen der nichterfüllenden Partei während des Ereignisses, das die nichterfüllende Partei aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllen kann (mit Ausnahme von Geldzahlungsverpflichtungen), im Umfang dieser Unmöglichkeit ausgesetzt, solange die höhere Gewalt andauert und für einen angemessenen Zeitraum danach, der für die nichterfüllende Partei erforderlich ist, um die Erfüllung der Verpflichtungen wieder aufzunehmen, vorausgesetzt, dass:
a)
die vertragsbrüchige Partei ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag weiterhin so weit wie möglich nachkommt; und
b)
die Nichterfüllende Partei alle zumutbaren Anstrengungen unternimmt, um die Auswirkungen der Höheren Gewalt auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieses Abkommens zu mildern oder abzuschwächen.
Die Nichterfüllende Partei benachrichtigt die andere Partei von der Geltendmachung der Höheren Gewalt so bald wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum, an dem die Nichterfüllende Partei von dem Auftreten der Höheren Gewalt Kenntnis erlangt, wobei die Benachrichtigung vollständige Angaben über die Höhere Gewalt und die Auswirkungen dieser Höheren Gewalt auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Nichterfüllenden Partei im Rahmen dieses Vertrages enthält; das Ende der Höheren Gewalt und die Auswirkungen, die das Ende der Höheren Gewalt auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Nichterfüllenden Partei im Rahmen dieses Vertrages hat.
29. Geltendes Recht und Beilegung von Streitigkeiten
Der Vertrag unterliegt norwegischem Recht und wird nach diesem ausgelegt. Der Anbieter ist verpflichtet, jede Anfechtung oder Streitigkeit, die von Nutzern vorgebracht wird, innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab dem Datum der Benachrichtigung durch den Verbraucher zu behandeln. Kann die Streitigkeit nicht innerhalb dieser Frist beigelegt werden oder kommt es zu einer Pattsituation, ist der Anbieter verpflichtet, auf Antrag des Verbrauchers ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, und die Streitigkeit wird dem Amtsgericht Oldenburg, Deutschland, vorgelegt.
30. Kontaktaufnahme mit dem Anbieter
Für den Kundensupport bei konto- und zahlungsbezogenen Fragen ("Kundensupportanfragen") ist ein Ticket an die Kundendienstabteilung unter support@xeris.no zu senden oder ein Kontaktformular auf der Website des Anbieters zu verwenden. Der Anbieter bemüht sich nach Kräften, alle Kundendienstanfragen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu beantworten.
Definitionen
"Add On Features" Kostenpflichtige Funktionen, die dem Abonnementplan hinzugefügt werden können.
"Zusatzleistungen" Eine kostenpflichtige, individuelle Zusatzleistung.
"Verbundenes Unternehmen" Jedes Unternehmen, das direkt oder indirekt den Lieferanten kontrolliert, von ihm kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle des Lieferanten steht.
"Jahresgebühr" ist die jährliche Gebühr, die der Kunde für die erste Abonnementlaufzeit bzw. für jeden Verlängerungszeitraum an den Anbieter unter Bezugnahme auf die in Anhang 1 aufgeführten Höchstnutzungsgrenzen zahlt.
"Marke" ist die Verknüpfung eines Symbols, eines Namens und eines Designs mit einem Produkt, um eine erkennbare Identität für diesen Artikel oder eine Gruppe von Artikeln zu schaffen.
"Markeneigentümer" Das Unternehmen, dem die Marke(n) gehören
"Kanal" Eine Art von Verbindung, die zur Übertragung von Produktdaten an einen Handelspartner verwendet wird.
"Verbindung" Eine Verbindung wird verwendet, um Produktdaten zu oder von einem Handelspartner zu übermitteln. Eine Verbindung kann ein Kanal oder ein Feed sein. Ein Channel wird verwendet, um Produktdaten an einen Handelspartner zu senden. Ein Feed wird verwendet, um Produktdaten von einem Handelspartner zu empfangen.
"Kundendaten" bezieht sich auf die vom Kunden bereitgestellten Produktdaten, die sich in X-Trade befinden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Inhalte Dritter (wie hierin definiert), Dateien, Materialien, Daten, Text, Audio, Video, Bilder oder andere Inhalte und Informationen, einschließlich 3D-Objekte, Gewicht, Maße, Materialfarben usw., die vom Kunden und anderen an die Dienste übermittelt werden.
"Export" Übermittlung von Produktdaten von der X-Trade-Plattform über API oder eine andere etablierte Exportmethode an das System oder den/die Empfänger des Kunden.
"Feed" Eine Verbindungsart, die für den Empfang von Produktdaten von einem Handelspartner verwendet wird.
"Rechte an geistigem Eigentum - IPR" bedeutet Patentrechte und alle anderen Urheberrechte, einschließlich Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Designrechte, Markenrechte, das Recht, eines der vorgenannten Rechte an Erfindungen, Markennamen, Firmennamen, Logos, Theorien, Algorithmen, Quellcode-Domainnamen und URLs zu beantragen und gewährt zu bekommen, Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Rechte an Datenbanken, Veröffentlichungsrechte, Methoden, Verfahren, Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen sowie alle anderen Rechte an geistigem Eigentum mit ähnlicher Wirkung wie die vorgenannten Rechte an jedem Ort der Welt, die sich aus oder während der Durchführung des Projekts im Rahmen dieses Vertrags ergeben.
"Onboarding" Eine Unterstützung, um einem neuen Kunden bei der erstmaligen Nutzung seiner Software mit Umfangsanforderungen, Implementierung, Dokumentation, Tutorials, Videos oder jeder anderen Art von Hilfe zur Seite zu stehen.
"Produktdaten" Allgemeiner Begriff zur Beschreibung der zwischen verschiedenen Handelspartnern übermittelten Daten. Siehe "Kundendaten" für weitere Informationen.
"Dienste oder Lösungen" bezeichnet eine digitale Plattform, die aus den im Angebot aufgeführten Funktionen, Werkzeugen und Diensten besteht, zu denen der Kunde vom Anbieter im Rahmen dieses Vertrags Zugang erhält, einschließlich aller Updates.
"SKU" eine Reihe von Zahlen und Buchstaben zur Identifizierung einzelner, vom Kunden bestimmter Produktdatensätze
"Update(s)" sind Änderungen, Korrekturen, Aktualisierungen und Erweiterungen der Dienste, die nach eigenem Ermessen des Anbieters vorgenommen und von Zeit zu Zeit als Teil der Support-Dienste allgemein zur Verfügung gestellt werden, einschließlich solcher, die einen Fehler in den Diensten beheben sollen und die zusätzliche Merkmale, Leistungsstufen und/oder Funktionen für die Dienste enthalten können oder nicht.
"Nutzer" sind die vom Kunden autorisierten Mitarbeiter.
"X-Trade" bezeichnet Software als Service zum Importieren, Strukturieren, Anreichern, Transformieren und Verteilen von Produktdaten in jedem beliebigen Format an Handelspartner oder an jeden beliebigen Kanal. Verweise auf die "X-Trade-Plattform" in diesem Vertrag gelten als Verweise auf die spezifische Version der X-Trade-Plattform, die der Kunde gemäß einem Angebot abonniert hat.